Steuerberater und Steuerberaterinnen, die Mitglied im Deutschen Steuerberaterverband e.V. sind, können beim HDI nun wieder eine Berufsunfähigkeitsversicherung, abgekürzt BU, mit vereinfachter Gesundheitsprüfung abschließen.

Berufsunfähig werden vor allem körperlich Tätige!? Das ist falsch! Tatsächlich sind psychische Leiden und Nervenerkrankungen, sowie Krebs, die häufigsten Ursachen von Berufsunfähigkeit. Diese Erkrankungen können jeden treffen. Auch Steuerberater sind nicht gefeit davor.

Die Versorgungswerke der Steuerberater zahlen in der Regel erst bei vollständiger Aufgabe der Kanzlei. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet hingegen bereits ab 50% Berufsunfähigkeit.

Manche Steuerberater scheuen den Aufwand umfangreiche Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Andere würden gern keine konkreten Angaben zu ihrem Einkommen machen, wonach bei höheren BU-Renten regelmäßig gefragt wird. Andere wiederum fürchten, dass sich Vorerkrankungen negativ auf die Bereitschaft der Versicherer auswirken, sie zu versichern. Ob das wirklich so wäre, finden wir übrigens gern für Sie mittels einer anonymisierten Risikovoranfrage heraus. Die Beantwortung der Gesundheitsfragen dauert mit unserer Software max. 30 Minuten. Wir fragen dann mindestestens zehn BU-Versicherer an und erhalten dann in kurzer Zeit deren Quotierung. 

Steuerberaterinnen und Steuerberater können jetzt jedoch mit einer vereinfachten Risikoprüfung ihre Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen: Im Rahmen des „dualen Modells“ beim HDI.

Der HDI hat im Jahr 2017 für ausgewählte Berufe, Vereine und Verbände ein „duales Modell“ aufgelegt. Dabei geht es um zwei alternative Möglichkeiten, mit wenigen Angaben im Versicherungsantrag  eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen: Entweder macht man etwas mehr Angaben zur Gesundheit und kann bis zu 2.000 € BU-Rente mit allen Gestaltungsmöglichkeiten bekommen („TOP-BU-Schutz“). Oder man spart sich die meisten Angaben zur Gesundheit und sichert bis zu 1.000 € BU-Rente mit einer Wartezeit von 5 Jahren ab („Basis-BU-Schutz“). Für beide Varianten kann der hochwertige Tarif EGO Top / BV 17 genutzt werden. Zusätzlich gibt es noch die Vergünstigung eines Gruppenvertrages, also reduzierte Beiträge.

Hier die wichtigsten Rahmenbedingungen für den „TOP-BU-Schutz“ für Steuerberaterinnen und Steuerberater:

  • Grundvoraussetzung: Bestehende Mitgliedschaft im Deutschen Steuerberaterverband (DStV) bzw. im Steuerberaterverband Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg, Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hessen, Köln, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen / Sachsen-Anhalt, Rheinland Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen oder Westfalen-Lippe;
  • Versichert werden können: Angestellte und freiberuflich tätige Steuerberaterinnen und Steuerberater, deren kaufmännischen Angestellten, Wirtschaftsprüfer, sowie deren Familienangehörige;
  • Aktionszeitraum: Keine zeitliche Befristung für den „TOP-BU-Schutz“;
  • Tarif: EGO Top / BV17
  • Maximal versicherbare BU-Rente: 2.000 EUR / Monat;
  • Maximales Eintrittsalter (Berechnung: Kalenderjahr minus Geburtsjahr): 55 Jahre;
  • Beitragsdynamik möglich;
  • Leistungsdynamik möglich;
  • Inklusive Nachversicherungsgarantien;
  • Zusatzbaustein Leistung bereits ab sechsmonatiger Arbeitsunfähigkeit („Rente wegen Krankschreibung“) wählbar;
  • Gruppenvertrag zu Sonderkonditionen (Beitrag rabattiert).

Die Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungsversicherung der Dolbera Deutsche Onlineberatung beraten Sie kompetent und helfen Ihnen, die Steuerberater Berufsunfähigkeitsversicherung des HDI (oder eines anderen Versicherers) zu bekommen.