Betriebliche Altersversorgung

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Die betriebliche Altersversorgung bAV war und ist schon immer eine der besten Möglichkeiten für Altersvorsorge für Geschäftsleitungsorganmitglieder und Arbeitnehmer. Auch Berufsunfähigkeits- und Todesfallrisiken können mit ihr vorteilhaft abgesichert werden. Im Hinblick auf die Erosion des gesetzlichen Rentensystems wird die Bedeutung der bAV zunehmen. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz weist den Weg. Neben versicherungsförmigen Durchführungswegen wie Direktversicherung und kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse können auch pauschaldotierte Unterstützungskasse und Pensionszusage als beitragsorientierte Leistungszusage eingesetzt werden.