Honorarberatung
kostenfreies ErstgesprächProvision & Bruttoprodukte
Courtage, Provision und Bruttoprodukte
Üblicherweise erhält ein Versicherungsmakler für einen vermittelten Versicherungsvertrag vom Versicherer als Vergütung eine Courtage. Diese ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Man bezeichnet diese Policen als Bruttoprodukte. Sollte die Prämie ganz oder teilweise steuerlich absetzbar sein oder sozialversicherungsbefreit, wie dies etwa in der betrieblichen Altersversorgung der Falll ist, dann werden dadurch auch die Courtage und die sonstigen Kosten begünstigt, was vorteilhaft für den Kunden ist.
Der Versicherungsvertreter der nur für eine oder mehrere (Mehrfachagent) Versicherungsgesellschaften tätig ist, erhält dagegen Provision. Unterschiedliche Bezeichnungen für dieselbe Sache.
Der Versicherungsmakler hat jedoch ein deutlich größeres Angebot und ist von den Versicherern meist unabhängig. Außer ein Versicherer ist an ihm beteiligt und/oder er ist an einem Versicherungsunternehmen beteiligt. Dies muss er Ihnen jedoch beim Erstkontakt im Rahmen der Erstinformation offenlegen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben!
Jedes Produkt hat Vertriebskosten
Die erfolgsabhängige Vergütung ist nicht per se zu verdammen. Jede Leistung oder Ware beinhaltet Vertriebskosten. Auch die Produkte der Direktversicherer, welche nur über das Internet und Telefon verkaufen, beinhalten Vertriebskosten. Wenn Sie als Kunde mit einem Produkt oder einer Dienstleistung zufrieden sind, dann dürfte es Ihnen sicherlich egal sein, wie hoch die Vertriebskosten, welche natürlich auch die Entlohnung des beratenden Verkäufers beinhalten, sind. Wenn Sie zudem am Ende nichts kaufen, dann sind Ihnen auch keine Kosten entstanden. Den schwarzen Peter hat dann der Verkäufer. Zumindest dann, wenn er auf reiner Erfolgsbasis arbeitet.
Hauptkostentreiber ist nicht die Courtage bzw. Provision!
Sie sollten auch wissen, dass nicht die Courtage bzw. Provision der Hauptkostentreiber ist.
Das sind die sonstigen Vertriebskosten (Organisation, Marketing, etc.), Verwaltungskosten und bei Anlageprodukten, wie Investmentfonds, die Kosten der Kapitalanlage bzw. der Fondsverwaltung! Die Produkthersteller (Versicherer, Fonds, etc.) wollen bzw. müssen natürlich auch Gewinn machen.
Verbraucherschützer, Lobbyisten, Politiker etc. fokussieren sich mit Ihrer Kritik meist auf die Provision, da die Vermittler eine wesentliche schwächere Lobby haben, als die Finanzindustrie.
Provisionsgetriebener Verkauf
Der über Provision gesteuerte Vertrieb und Verkauf von minderwertigen und/oder extrem überteuerten Produkten ist natürlich verwerflich. Hier wird nämlich der Kunde oft aus reiner Profitgier „über den Tisch gezogen“. Besonders fatal sind Falschberatungen, hohe Kosten und schlechte Versicherungsbedingungen bei existenzsichernden Vorsorgemaßnahmen wie z.B. Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Meinung der der Verbraucherschützer und der Politik teilen wir, dass der arglose und gutgläubige Verbraucher hier stärker geschützt werden muss. Leider sind Politik und Gesetzgebung immer noch nicht ausreichend aktiv geworden. Die Finanzindustrie hat eben eine starke Lobby.
Honorarberatung und Vermittlung von Nettoprodukten
Honorarberatung – Guter Rat muss nicht teuer sein
Als Honorarberatung wird eine Beratung in Versicherungs-, Finanz- und Vermögensfragen bezeichnet, bei welcher der Berater keine Courtagen und Provisionen von Produktlieferanten erhält, sondern stattdessen ein Honorar vom Beratungsempfänger. Wenn reine Beratungs- oder Dienstleistungen vom Kunden gewünscht werden, dann ist dies die einzig mögliche und richtige Vergütungsform. Jeder Steuer- und Unternehmensberater und Rechtsanwalt arbeitet gegen Honorar. Sie erhalten von uns transparente und kompetente Beratung auf Honorarbasis.
Honorarvermittlung und Nettoprodukte
Honorarvermittlung ist die Vermittlung von Produkten (Versicherungspolicen etc.) bei denen der Makler keine Courtage erhält, sondern vom Kunden bezahlt wird. Zu unterscheiden ist hier zwischen courtagefreien Produkten, also normalen Policen (Bruttoprodukte) bei denen lediglich die Courtagezahlung entfällt (z.B. Direktversichererprodukte) und echten Honorar- bzw. Nettoprodukten, bei denen zusätzlich die sonstigen Vertriebs- und Verwaltungskosten reduziert sind. Die Vertriebs- und Verwaltungskosten sinken übrigens deshalb, da der Versicherer keine Kosten für Maklerbetreung und Verwaltung der Provisionsauszahlungen hat. Wenn nur die Courtage durch ein gleich hohes oder sogar höheres Honorar ersetzt wird, ohne dass diese übrigen Kosten (Vertriebs- und Verwaltungskosten, Kosten der Kapitalanlage bzw. der Fonds) signifikant reduziert werden, dann haben Sie keinen Mehrwert. Wir vermitteln deshalb nur echte Nettoprodukte.
Honorarvereinbarung – fair und flexibel
Das Honorar für Beratung und/oder Vermittlung vereinbaren wir mit Ihnen individuell. Hier berücksichtigen wir die Komplexität des Sachverhaltes und der uns entstehende Aufwand bzw. die Kosten. Wir bieten Ihnen verschiedene Formen der Honorarberechnung: Zeithonorar (Stundensatz wird vereinbart), Pauschalhonorar, Volumenhonorar.
Nachdem der Gesetzgeber die Vergütung der Honorarberatung und -vermittlung leider noch nicht geregelt hat, orientieren wir uns an den Vergütungsregelungen für Rechtsanwälte und Steuerberater.
Welche Vergütungsform ist für Sie die Optimalste?
Ein pauschale Antwort darauf ist nicht möglich, da hier verschiedene Faktoren und Überlegungen in die Kalkulation einfließen müssen: Steht das Honorar im Verhältnis zum erzielten Mehrwert bzw. Prämieneinsparung, steuerliche Absetzbarkeit von Honorar versus Courtage, Umsatzsteuer auf Honorar als Vorsteuer abzugsfähig, Können oder wollen Sie Honorar zahlen, Gesamtkosten des Produktes, Qualität der Versicherungsbedingungen, Mehrrendite etc.
Resümee:
Honorarberatung ist für Kunden oft vorteilhafter, als Produktverkauf, da hier der Berater von einem Produktkauf auch abraten kann.
Ein Verkäufer der von der Provision lebt, kann sich diesen Luxus nur schwerlich leisten.
Echte Nettoprodukte erzielen, insbes. bei Kapitalanlagen, i.d.R. deutliche Mehrleistungen als überteuerte Bruttoprodukte.
Courtage ist nicht der Hauptkostentreiber, sondern die Kosten der Versicherung und der Kapitalanlage. Diese müssen deshalb gesenkt werden!
Ein kostengünstiges und hochwertiges Brutto-Produkt wird für Sie jedoch oft deutlich vorteilhafter sein als ein schlechtes Nettoprodukt. Insbesondere wenn Arbeitgeberzuschüsse und staatliche Förderung vorliegen. Dies ist bei betrieblicher Altersversorgung, betrieblicher Kranken- und betrieblicher Berufsunfähigkeitsversicherung immer der Fall.
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