Existenzgefährdende Haftungsrisiken für Vereinsvorstände


Vereinsvorstand haftet für Vermögensschaden

Als (ehrenamtlicher) Vorstand haftet man dem Verein gegenüber für finanzielle Schäden, die man diesem grob fahrlässig oder vorsätzlich zufügt (§ 31a BGB). Dazu zwei Beispiele:

1. Der Verein möchte Fördermittel beantragen. Alle Unterlagen sind ausgefüllt und unterschrieben. Ein Mitglied des Vorstands will den Brief am nächsten Tag zur Post bringen. Da dieser privat und beruflich vielbeschäftigt ist, vergisst er den Brief. Die Frist zur Beantragung verstreicht und dem Verein stehen so mehrere Tausend Euro weniger zur Verfügung. Der Verein fordert das entgangene Geld vom Vorstandsmitglied.

2. Der Vorstand ​eines Golfvereins versäumt es, die Pacht für das Vereinsgelände fristgerecht zu den üblichen, bereits bestehenden Konditionen zu verlängern. Zwar kann mit dem Verpächter eine Verlängerung vereinbart werden, er stimmt der Pacht jedoch nur zu einem deutlich erhöhten ​Betrag zu. Der Verein macht die Mehrkosten, die über die gesamte Dauer der Pachtzeit anfallen, gegen den Vorstand geltend.

Weiterführende Informationen zu den Risiken des Ehrenamtes

D&O-Versicherung für Vermögensschäden

Vorstände sind gut somit gut beraten, zum Selbstschutz eine D&O-Versicherung für ihren Verein abzuschließen. Die D&O ist eine Vermögensschadenversicherung. Die D&O- Versicherung gewährt weltweiten Versicherungsschutz (Sonderregelung für USA) für den Fall, daß  die versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) ersatzpflichtig gemacht wird, der im Zusammenhang mit der jeweils versicherten Tätigkeit steht. Versichert ist sowohl die Haftung im Innen- wie auch im Außenverhältnis. So können Schadenersatzansprüche vom eigenen Verein an den Vorstand geltend gemacht werden, aber auch beispielsweise von Mitgliedern oder Behörden, die nicht nur den Verein, sondern auch den Schadenverursacher (Vorstand) mit ihren Ansprüchen angehen.

Weiterführende Informationen zur D&O-Versicherung 

 

Rechtschutzversicherung mit Spezial-Strafrechtsschutz

Ein Rechtsschutzvertrag schützt nicht nur den Vorstand, sondern den Verein im Ganzen bzw. die Mitglieder, die in seinem Auftrag aktiv sind. Aber letztlich muss die Entscheidung zum Abschluss vom Vorstand getroffen werden. Auch hier zwei Beispiele:

1. Nachts entriegeln zwei Jugendliche das Seitenfenster eines Vereinsheims und dringen ein. Sie bedienen sich reichlich an den alkoholischen Vorräten, brechen eine Geldkassette auf und entwenden den Inhalt. Außerdem beschädigen Sie Inventar und richten enorme Verschmutzungen an. Durch die Ermittlungen der Polizei können die Täter identifiziert werden. Der Verein möchte zivilrechtliche Ansprüche gegen die Beiden durchsetzen, nachdem deren Eltern die Zahlung des entstandenen Schadens verweigern.

2. Ein Verein veranstaltet einmal jährlich einen Basar, auf dem unter anderem Waren aus Kinderheimen in der Dritten Welt verkauft werden, die der Verein unterstützt. Der Erlös fließt größtenteils wieder in die Unterstützung. Ein Finanzbeamter sieht in dieser Handelstätigkeit aber Grund genug, den Verein als Wirtschaftsverein einzustufen und die Steuerfreiheit des gemeinnützigen Vereins aufzuheben. Für die vergangenen drei Jahre werden Steuern nachgefordert. Der Verein möchte rechtlich dagegen vorgehen.

Umfangreichen Rechtsschutz für Vereine bieten nur wenige Versicherer. Noch weniger Versicherer bieten Vereinen einen Spezial-Straf-Rechtsschutz. Diesen sollten man speziell Vereinen, bei denen irgendeine Form von Kinder- und Jungendarbeit betrieben wird unbedingt haben. Der Vorwurf gegen Vereinsmitglieder, sich unangemessen verhalten zu haben, steht heutzutage sehr schnell im Raum und entspricht nicht immer den Tatsachen. Gute Verteidigung ist wichtig.

Weiterführende Informationen zum Straf-Rechtsschutz

Versicherungen für Vereine

Nicht nur die Vorstände sind Risiken ausgesetzt. Auch der Verein hat Risiken die versicherbar sind.

Ein absolutes Muss für den Verein und seine Helfer ist z.B. die Vereinshaftpflichtversicherung. Dieser Versicherungsschutz sollte klar von der Organisation, oder dem Verein übernommen werden. Diese Versicherung schützt vor finanziellen Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Personen- oder Sachschadens. Versichert sind alle Tätigkeiten, für die der Verein gegründet wurde. Ferner Kinderbetreuung, Feste, Umweltaktionen, Flohmärkte und andere Aktivitäten.

Alle Informationen zu Risiken und Versicherungsschutz auf dieser Website:

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