Verstoß gegen das deutsche Grundgesetz

Der Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) verstößt teilweise gegen das Grundgesetz, weil Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse nicht geprüft haben.

Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 05. Mai 2020:

Urteil vom 05. Mai 2020 2 BvR 859/15, 2 BvR 980/16, 2 BvR 2006/15, 2 BvR 1651/15

 

Bundesregierung und Bundesbank sind in der Pflicht

Mit dem Urteil, das Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verkündete, hatten Verfassungsbeschwerden teilweise Erfolg. Der Bundesbank ist es demnach untersagt, nach einer Übergangsfrist von höchstens drei Monaten an der Umsetzung des EZB-Aufkaufprogramms mitzuwirken, sofern der EZB-Rat in einem neuen Beschluss nicht nachvollziehbar darlegt, dass das Programm verhältnismäßig ist, heißt es in dem Urteil.

 

„Bundesregierung und Deutscher Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, der bisherigen Handhabung des PSPP (EZB-Aufkaufprogramm) entgegenzutreten“, urteilte das Bundesverfassungsgericht.

 

Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2018 zum Kaufprogramm der EZB ist willkürlich

Außerdem erklärte das Bundesverfassungsgericht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2018 zum Kaufprogramm der EZB für willkürlich und damit für das Bundesverfassungsgericht nicht bindend. Der EuGH hatte das EZB-Programm in allen Punkten gebilligt. Beschwerdeführer sind unter anderen der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler und AfD-Gründer Bernd Lucke. Das Urteil erging mit sieben zu eins Stimmen.

Die EZB hat das Programm 2015 aufgelegt, um die Märkte mit Geld zu versorgen und eine Inflationsrate von etwas unter zwei Prozent zu erreichen. Das Programm wurde mehrfach verlängert und läuft derzeit weiter. Kritiker halten das Vorgehen der EZB für eine versteckte Staatsfinanzierung von verschuldeten Euro-Staaten. In diesem Punkt hatten die Verfassungsbeschwerden allerdings keinen Erfolg. Die aktuellen Hilfen im Zuge der Corona-Krise waren nicht Gegenstand der Entscheidung.

 

Wird der Euro auseinanderbrechen?

Der Kurs des Euro hat am Tag der Urteilsverkündung an seine Vortagesverluste angeknüpft und ist unter 1,09 US-Dollar gefallen.

An den Anleihemärkten legten die Renditen von italienischen Papieren besonders deutlich zu. Italien wurde durch die Corona-Krise besonders hart getroffen und hatte schon zuvor eine hohe Verschuldung aufgewiesen.

Zur Ankurbelung von Konjunktur und Inflation hat die EZB seit März 2015 rund 2,6 Billionen Euro in Staatsanleihen und andere Wertpapiere gesteckt. In Karlsruhe ging es um das mit Abstand größte Teilprogramm des PSPP. Die Deutsche Bundesbank ist mit etwas mehr als 26 Prozent der größte Anteilseigner der EZB. Entsprechend groß ist auch ihr Anteil an den Käufen.

Das Bundesverfassungsgerichtsurteil könnte der Bundesbank bei ihren Käufen Grenzen setzen. Dadurch würden die Risikoaufschläge der Peripherieländer steigen und den Euro zusätzlich unter Druck setzen. Italien und anderen hochverschuldeten Staaten der EU droht die Zahlungsunfähigkeit. Der Euro könnte daran zerbrechen.

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