Die Hintergründe zum Austausch der Zähler:

Eine nachhaltige Umweltpolitik gewinnt zunehmend an Bedeutung. Als wichtigen Baustein für eine erfolgreiche Energiewende sieht die Regierung die bundesweite Digitalisierung der Stromzähler vor.

Bei Stromverbrauchern ab 6.000 kWh/Jahr und Stromzeugern gilt seit 2017 die Einbaupflicht von intelligenten Messsystemen, dem sogenannten Smart Meter.

Ein Smart Meter kommuniziert die Messwerte zwischen Netzbetreibern, Erzeugern und Verbrauchern. Damit ist eine optimierte Nutzung des gesamten Stromnetzes möglich.

Wichtig zu wissen:

Der Zähler kann nicht erworben werden. Genau wie die bisherigen Zähler bleiben die neuen digitalen Stromzähler im Eigentum der Messstellenbetreiber. Damit ist gewährleistet, dass die Technik und Software stets auf dem aktuellen Stand sind und unser Stromnetz sicher bleibt.

Der Einbau ist eine Pflicht!

Der Austausch der digitalen Messtechnik ist gesetzlich vorgeschrieben:

  •  Seit 2017  für alle ab 10.000 kWh/Jahr und alle Anlagenbetreiber mit einer Nennleistung mit mehr als 7 kW
  •  Seit 2020 bei einem bei einem Stromverbrauch von 6.000 bis 10.000 kWh/Jahr
  •  Bis 2032 alle unter 6.000 kWh/Jahr

Vorteile der digitalen Stromzähler:

  • Stromfresser aufdecken + Verbrauch optimieren = Kosten sparen
  • Übersicht und Vergleichbarkeit der Abnahmestellen auf einen Blick
  • Senkung der Konzessionsabgabe um bis zu 2,28 Cent/kWh
  • Liquiditätsvorteil durch Abrechnung auf Basis der monatlichen Echtverbräuche
  • Automatische Fernauslesung – die Vor-Ort-Ablesung entfällt!