Wichtige Infos

  • Ein Streit vor dem Arbeitsgericht kann schnell viel Geld kosten. Selbst wer vor dem Arbeitsgericht gewinnt, muss in der ersten Instanz die Kosten für seinen Anwalt selbst zahlen!
  • Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten des Rechtsstreites und stärkt daher die Position des Arbeitnehmers.
  • Arbeitsrechtsschutz gibt es meist nur als Ergänzung zu einer privaten Rechtsschutzversicherung.
  • Bei Neuabschluß besteht eine Wartezeit von drei Monaten bis der Rechtschutz greift.

Soviel kann ein Streit vor dem Arbeitsgericht kosten

Was an Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen ist, hängt immer vom Streitwert ab. Das Gericht legt diesen nach den gesetzlichen Vorgaben fest und orientiert sich dabei am Streitwertkatalog der Arbeitsgerichtsbarkeit. Geht es um eine Kündigung, beläuft sich der Streitwert in der Regel auf drei Brutto-Monatsgehälter (§ 42 Abs. 2 Gerichtskostengesetz).
Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit

Gewinnt der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz, zahlt er trotzdem seinen eigenen Anwalt. Anders als bei einem Zivilprozess übernimmt die unterlegene Partei diese Kosten nicht (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz). Arbeitsgerichtsgesetz § 12a Kostentragungspflicht
Verliert der Arbeitnehmer vor Gericht, muß er zudem noch die Gerichtskosten zahlen. Eine Kostenerstattung für die Gegenseite gibt es nicht. Bei einem gerichtlichen Vergleich fallen keine Gerichtsgebühren an. Der Anwalt bekommt allerdings eine zusätzliche Gebühr!

Der Online-Rechner gibt einen schnellen Überblick über die möglichen Kosten eines Verfahrens: Prozesskostenrechner

Beispiel: Gerichts- und Anwaltskosten bei einer Kündigung:
Ein Arbeitnehmer bekommt nach drei Abmahnungen die Kündigung und will sich dagegen wehren. Sein monatliches Gehalt liegt bei 3.000 Euro; der Streitwert beträgt somit 9.000 Euro. Je nach Ausgang des Verfahrens sehen die Kosten so aus:

  1. Für den Fall, dass der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz gewinnt, trägt er nur die eigenen Anwaltskosten in Höhe von rund 1.532 Euro.
  2. Schließt der Arbeitnehmer vor Gericht einen Vergleich, zahlt er keine Gerichtsgebühren; sein Anwalt verlangt aber eine zusätzliche Gebühr. So muss so mit eigenen Anwaltskosten rechnen in Höhe von 1.713 Euro.
  3. Falls er verliert, muss er neben den eigenen Anwaltskosten in Höhe von 1.532 Euro auch noch die Gerichtsgebühren in Höhe von 666 Euro zahlen. Insgesamt sind das 3.730 Euro.

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