Pensionszusagen bzw. Pensionsrückstellungen entwickeln sich für die meisten Unternehmen immer  mehr zu einer Belastung. Insbesondere die niedrigen Zinsen verschärfen diese Situation zunehmend.

Bekannte Probleme:
Starker Anstieg der Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz mit folgenden Konsequenzen: Ratingverschlechterung, Überschuldung, Gewinnausschüttungssperre usw.
Die Ausfinanzierung reicht nicht mehr aus. Die oft zur Rückdeckung verwendeten Lebensversicherungen bringen kaum noch Rendite. Tendenz weiter fallend.

Auflösungsrisiko im Todesfall:
Ein wei­te­res Problem, das je­doch nur sel­ten von Beratern the­ma­ti­siert wird, ist das Auflösungsrisiko ei­ner Pensionsrückstellung. Vielen ist nicht be­kannt, dass beim Tod der be­gün­stig­ten Person die ver­blei­ben­de Rückstellung in der Bilanz mit so­fortiger Wirkung gewinner­hö­hend auf­zu­lö­sen ist.

Beispiel:
Bei ei­ner ty­pi­schen Pensionszusage in­kl. Hinterbliebenenversorgung, die ei­ne mo­nat­li­che Rente von 3.600 EUR vor­sieht, stei­gen die Rückstellungen bis zum 65. Lebensjahr auf 568.000 EUR an. Nach 15 Jahren, al­so im 80. Lebensjahr, be­trägt der Rückstellungswert im­mer noch 417.000 EUR. Im 25. Rentenjahr be­trägt die Rückstellung im­mer noch 271.000 EUR. Verstirbt die be­gün­stig­te Person mit 90 Jahren und gibt es kei­ne Witwe, die die Hinterbliebenenrente be­an­spru­chen könn­te, so muss in die­sem Jahr die ver­blei­ben­de Rückstellung ge­winner­hö­hend auf­ge­lö­st wer­den. Unterstellt man ei­nen Steuersatz von 30%, so ent­steht ei­ne zu­sätz­li­che Steuerlast von 81.300 EUR, die in der Regel so­fort be­gli­chen wer­den muss.

Erkenntnis:
Es ist nur eine Frage der Zeit ist, bis viele Unternehmen zahlen müssen. 

 

Problemlösung:
Das Auflösungsrisiko kann relativ einfach beseitigt werden, indem  Pensionszusagen bzw. Rückstellungen auf nichtversicherungsförmige Pensionsfonds oder pauschaldotierte Unterstützungskassem ausgelagert werden.
Oft  ist   die   Auslagerung   ohne   Liquiditätsaufwand darstellbar oder es wird sogar noch eine zusätzliche Steuererstattung erreicht. Bei optimaler Gestaltung erhöht sich dadurch die Eigenkapitalquote des Unternehmens. Das Rating wird also besser.

Die Auslagerung auf mit Lebensversicherungen rückgedeckte Unterstützungskassen und Pensionsfonds kostet hingegen erhebliche Liquidität, da diese mit faktischer  Nullrendite und unrealistischer Lebenserwartung kalkulieren müssen.

Fazit:
Bevor übereilt und oftmals sinnlos auf Versicherungs-Unterstützungskassen und Versicherungs-Pensionsfonds ausgelagert wird, empfiehlt es sich, die Möglichkeit der kostengünstigen und nachhaltigen Auslagerung auf versicherungsfreie Alternativen zu prüfen.